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Die Wohn-Riester Vorteile bestehen im Wesentlichen darin, für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Je nach Einkommens- und Familiensituation kann die Gesamtförderung für eine Immobilie mehrere 10.000 Euro ausmachen. Eine Zusammenfassung der Wohn-Riester Nachteile findet sich weiter unten auf dieser Seite.
Der Staat unterstützt den Bau oder den Erwerb von Wohneigentum mit Zulagen und Steuervorteilen. Die Zulagen und die steuerbegünstigten Beiträge fließen entweder in die Tilgung eines Darlehens oder in einen Bausparvertrag.
Bei einem Darlehen liegen die Wohn-Riester Vorteile in der staatlichen Förderung, die der Darlehensnehmer auf zwei unterschiedliche Arten nutzen kann:
Bei einem geförderten Bausparvertrag wird durch die Förderung die Bausparsumme schneller erreicht.
In beiden Fällen werden die eigenen Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich gefördert.
Von den Finanzinstituten werden vorhandene Riester-Guthaben aus älteren Verträgen als Eigenmittel anerkannt, wenn diese für die Immobilie eingesetzt werden sollen. Hierdurch sinkt die monatliche Belastung für das Darlehen.
Seit 1.1.2014 können Riester-Sparer im Prinzip jederzeit (auch während der Ansparphase) Geld aus der Vorsoge verwenden, um z.B. ein Haus zu kaufen, das Heim altersgerecht umzubauen oder Sondertilgungen (Schulden zurückzahlen) zu leisten. Einzige Voraussetzung: Es müssen mindestens 3.000 EUR entnommen werden und mindestens 3.000 EUR müssen im Sparvertrag bestehen bleiben.
War bisher auch das Problem, wenn amn aus der mit Riester finanzierten Immobilie ausgezogen ist (egal ob freiwillig, durch Verkauf oder Altersbedingt), so gab es große Nachteile und Probleme.
Dies wurde aber vom Gesetzgeber stark verbessert und die Eigenheimrente kann sozusagen "mitgenommen werden"! Konkret: Mit Ende des Auszugsjahres haben Sie nun ganze fünf Jahre Zeit die geförderten Beiträge in eine neue selbstgenutzte Immobilie zu investieren.
Einige Wohn-Riester Nachteile liegen in der Komplexität der staatlichen Vorschriften. Die Produkte sind für Endkunden nur schwer zu verstehen und daher sehr beratungsintensiv. Es kann als Nachteil gesehen werden, dass Verbraucher sich hierdurch meist überwiegend auf die Empfehlung eines Beraters verlassen müssen.
Förderfähig ist prinzipiell nur der Bau oder der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie. Die Immobilie muss der Hauptwohnsitz der geförderten Person sein. Auch bei dem Erwerb eines Zweifamilienhauses oder eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung wird nur der selbst genutzte Anteil gefördert.
Viele Wohn-Riester Nachteile betreffen die Einschränkung der Flexibilität im Umgang mit der Immobilie.
Die erhaltene Förderung wird auf einem so genannten Wohnförderkonto festgehalten. Auf diesem Wohnförderkonto werden Eigenbeitrag, Zulagen und Tilgungsraten erfasst und mit jährlich 2% verzinst.
Soll die Immobilie nun dauerhaft nicht mehr selbst genutzt und verkauft, verschenkt oder vermietet werden, musste bisher der auf dem Wohnförderkonto angesammelte Betrag unmittelbar versteuert werden, wenn seit dem Renteneintritt noch keine 10 Jahre vergangen sind. Seit dem 1.1.2014 besteht nun aber die Möglichkeit diesen Betrag innerhalb von 5 Jahren in eine neue, förderfähige Immobilie oder in einen anderen Riester-Vertrag investieren. Konkret bedeutet dies eine 5 jährige Frist.
Bei folgenden Ausnahmen droht ebenfalls keine unmittelbare Besteuerung:
Durch die Wohn-Riester Förderung fallen im Rentenalter Steuern an. Besteuert wird der geldwerte Nutzen, den das mietfreie Wohnen im Alter bietet. Um diesen geldwerten Nutzen zu berechnen, legt das Finanzamt ein sogenanntes Wohnförderkonto an.
Auf diesem Wohnförderkonto werden Eigenbeitrag, Zulagen und Tilgungsraten erfasst und mit jährlich 2% verzinst. Auf diesen Betrag muss dann im Ruhestand die Steuer gezahlt werden.
Beispiel Wohn-Riester Besteuerung: Werden von heute an 20 Jahre die Steuervorteile voll ausgeschöpft, fallen im Jahr 2031 bei einem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen etwa 500 bis 700 Euro zusätzliche Steuern im Jahr an.
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