Anbieterwechsel Riester-Rente

Anbieterwechsel Riester-Rente
  • Ein Anbieterwechsel ist bei der Riester-Rente grundsätzlich möglich
  • Der Anbieterwechsel lohnt sich nur, wenn der neue Vertrag deutliche Vorteile bietet
  • Für den Anbieterwechsel der Riester-Rente fallen Wechselkosten und meist erneute Abschlusskosten an

Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Ein Anbieterwechsel für die Riester-Rente ist grundsätzlich möglich. Das Wechselrecht ist gesetzlich vorgeschrieben und soll den Wettbewerb unter den Riester-Anbietern fördern. Neben einem Anbieterwechsel ist häufig auch ein Tarifwechsel bei dem bestehenden Anbieter möglich.

Ein Riester-Rente Anbieterwechsel lohnt wegen Wechsel- und Abschlusskosten häufig nicht

Bei einem Anbieterwechsel verlangt der alte Anbieter eine Wechselgebühr. Diese liegt häufig zwischen 50 Euro und 100 Euro.


Schwerer wiegt, dass bei einem Anbieterwechsel der Riester-Rente bei dem neuen Anbieter erneut Abschlussgebühren anfallen. Diese Abschlussgebühren beinhalten die Kosten für den Vertrieb und die Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens und betragen häufig zwischen 3,5% und 5,5% der Beiträge.


Diese Kosten werden dem Vertrag in den ersten 5 Jahren entnommen und verringern natürlich die Wertentwicklung des Vertrages. Daher muss der neue Vertrag schon sehr große Vorteile bieten, um die erneute Kostenbelastung auszugleichen.


Eine Ausnahme bildet hier der Riester-Banksparplan. Für diesen fallen nur geringe Abschlusskosten an, wodurch ein Anbieterwechsel erleichtert wird. Weitere Informationen zu den verschiedenen Riester-Produkten gibt es unter Riester-Produkte.

Vorgehensweise bei einem Anbieterwechsel

Das Vorgehen bei einem Riester-Anbieterwechsel ist denkbar einfach:

  • Zunächst einen empfehlenswerten neuen Anbieter finden, am Besten direkt mit dem kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich.
  • Den alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen
  • Im Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass das Riester-Guthaben prämienunschädlich auf einen neuen Anbieter übertragen werden soll
  • Einen neuen Riester-Vertrag abschließen und dem neuen Anbieter zusammen mit dem Antrag mitteilen, dass das Guthaben aus dem alten Vertrag übertragen werden soll. Der neue Anbieter kümmert sich in der Regel um alles weitere

Wichtiger Hinweis zu Riester-Fondssparplänen

Bei Riester-Verträgen, deren Wertentwicklung an die Entwicklung der Finanzmärkte gekoppelt ist, sollte darauf geachtet werden, nicht in einer ungünstigen Marktphase den Riester-Anbieterwechsel vorzunehmen.


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