Riester-Rente kündigen oder wechseln

Riester-Rente kündigen
  • Die Kündigung einer Riester-Rente ist innerhalb der Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen möglich
  • Die Riester-Rente kündigen bedeutet, Steuervorteile und Zulagen müssen zurückgezahlt werden
  • Statt Kündigung kann auch die Beitragszahlung eingestellt oder die Riester-Rente gewechselt werden

Kündigung der Riester-Rente

Wer eine bestehende Riester-Rente kündigen möchte und auch keine neue anstrebt, muss dem jeweiligen Anbieter lediglich eine formlose Kündigung mit dem Hinweis schicken, dass er das Guthaben auszahlen soll. Wichtig ist, dass bei einer endgültigen Kündigung des Riester-Vertrages die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Hierdurch kann es sein, dass große Teile des Vertragsguthabens nicht zur Verfügung stehen.

Riester-Vertrag kündigen - Was bedacht werden sollte

Die Riester-Rente kündigen ist häufig mit Verlusten verbunden. Dies liegt daran, dass die Abschlusskosten für die gesamte Vertragslaufzeit in den ersten 5 Jahren aus dem Vertragsguthaben entnommen werden. Will man die Riester-Rente kündigen kommt noch hinzu, dass die staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden müssen.

Alternativen zur Kündigung des Vertrages

Die Verträge werden in der Regel aus zwei Gründen gekündigt. Zum einen, weil die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können und zum anderen, weil Unzufriedenheit mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht. Es gibt jedoch auch Alternativen zur Kündigung der Riester-Rente.

Den Beitrag aussetzen oder herabsetzen

Wenn man die Beiträge nicht mehr zahlen kann, gibt es in der Regel die Möglichkeit, den Riester-Beitrag herabzusetzen. Häufig ist es auch möglich, den Vertrag für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen. Er kann dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden.


Als letzte und endgültigere Variante kann man den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Das vorhandene Guthaben der Riester-Rente bleibt dabei bis zum vereinbarten Ablauf im Vertrag, es müssen aber dauerhaft keine Beiträge entrichtet werden. Natürlich bekommt man ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung auch keine staatliche Förderung mehr.


Der Vorteil dieser Alternativen zu einer Kündigung des Vertrages ist, dass die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden müssen.

Den Riester-Anbieter wechseln

Es besteht die Möglichkeit, den Riester-Anbieter zu wechseln. Hierbei bleiben ebenfalls die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten.


Das vorhandene Vertragsguthaben wird dann auf den neuen Anbieter übertragen. Ein solcher Wechsel sollte allerdings gut überlegt sein, da bei dem neuen Anbieter erneut Abschlusskosten gezahlt werden müssen.


Ein Anbieterwechsel lohnt daher nur, wenn der neue Vertrag deutliche Vorteile bietet. Zusätzlich stellt der alte Anbieter eine Wechselgebühr in Rechnung, die meist zwischen 50 EUR und 100 EUR liegt.

 

Bei einem Anbieterwechsel geht man folgendermaßen vor:


  • Alte Riester-Rente kündigen (formlose Kündigung genügt)
  • Dem alten Anbieter bei der Kündigung mitteilen, dass er das Guthaben nicht an Sie auszahlen, sondern zu einem neuen Anbieter übertragen soll
  • Einen neuen Vertrag abschließen und dem neuen Anbieter eine Kopie des Kündigungsschreibens mit dem Hinweis aushändigen, das Guthaben aus dem alten Vertrag zu übertragen. Der neue Anbieter kümmert sich dann in der Regel um alles weitere

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