Riester-Rente für Selbständige

Riester-Rente für Selbständige
  • Die Riester-Rente für Selbständige ist möglich, wenn Rentenversicherungspflicht besteht
  • Nicht selbst förderberechtigte Selbständige können durch den Ehegatten förderfähig sein
  • Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für die Wohn-Riester-Förderung

Die Riester-Rente für Selbständige

Die Riester-Rente für Selbständige ist möglich, wenn diese in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dann besteht ein eigenener Anspruch auf die Förderung.


Die Riester-Rente für Selbständige ist nicht durch einen eigenen Anspruch möglich, wenn der Selbständige nicht rentenversicherungspflichtig oder freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist.


Es kann aber ein abgeleiteter Anspruch auf Förderung betstehen, wenn der Ehegatte zu dem geförderten Personenkreis der Riester-Rente zählt (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Sowohl die selbständige Person als auch der Ehegatte müssen dafür einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzen.


Eine zusätzliche Voraussetzung bei der Riester-Rente für Selbständige ist die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Bei einer mittelbaren Förderberechtigung durch den Ehegatten dürfen Selbständige nicht dauernd getrennt vom Ehegatten leben.

Der Wohn-Riester (Eigenheimrente) für Selbständige

Die Fördermöglichkeiten des Wohn-Riester können Selbständige ebenfalls nutzen. Hier werden dann statt eines Altersvorsorge-Vertrags entweder Bauparverträge oder Immobilien-Darlehen gefördert.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: So funktioniert der Wohn-Riester

Lohnt die Riester-Rente für Selbständige?

Ob sich die Riester-Rente für Selbständige lohnt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Riester-Rente kann für Selbständige eine gute Möglichkeit sein, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Jedoch sollte in jedem Fall geprüft werden, ob andere Vorsorgeformen wie zum Beispiel die Rürup-Rente nicht noch größere Vorteile bieten.


Eine Orientierungshilfe bietet das Einkommen. Bei der Rürup-Rente wird die staatliche Förderung in Form von steuerlich absetzbaren Beiträgen gewährt. Diese Vorsorge lohnt sich also umso mehr, je höher die individuelle Steuerbelastung ist.


Bei der Riester-Rente gibt es zusätzlich zu der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge noch die Grund- und die Kinderzulage. Im Rahmen einer Günstigerprüfung wird ermittelt, ob die Steuervorteile oder die Zulagen für die jeweilige Person vorteilhafter sind. Gerade Selbständige mit niedrigem Einkommen können hier profitieren.


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