Riester-Bausparvertrag

Riester-Darlehen
  • Ein Riester-Bausparvertrag lohnt nur, wenn später auch das Darlehen in Anspruch genommen wird
  • Die Verzinsung eines Riester-Bausparvertrags wird nicht an Änderungen der Marktzinsen angepasst
  • Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl ist ein günstiger Darlehenszins

Eigenschaften des Riester-Bausparvetrags

Ein Riester-Bausparvertrag ist, wie auch ein regulärer Bausparvertrag, ein Sparvertrag mit Darlehensoption. Neben den eigenen Beiträgen des Kunden fließen die staatlichen Zulagen ebenfalls in den Riester-Bausparvertrag.


Darüber hinaus können die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 EUR pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Ergibt sich hier ein zusätzlicher Steuervorteil über den Zulagenanspruch hinaus, wird dieser vom Finanzamt erstattet.


Die staatliche Förderung kann sowohl für die Anspar- als auch für die Darlehensphase genutzt werden.

Kriterien für die Auswahl eines Riester-Bausparvertrags

Bei der Auswahl eines Riester-Bausparvertrags sollte auf folgende Merkmale geachtet werden, die sich je nach Anbieter unterscheiden können:

  • Die Darlehens- und Guthabenzinsen
  • Die anfallenden Gebühren
  • Das erforderliche Mindestguthaben und der Tilgungsbeitrag
  • Die Zuteilungsvoraussetzungen

Verzinsung des Riester-Bausparvertrags

Die Beiträge fließen in einen Riester-Bausparvertrag mit festem Zinssatz für das eingezahlte Guthaben. Dieser Zinssatz liegt meist deutlich unter dem Marktniveau und ist daher aus Renditesicht nicht besonders attraktiv. Dafür kann der Kunde allerdings später ein vergünstigtes Baudarlehen bekommen.


Ein günstiger Zinssatz für das Baudarlehen ist für die Attraktivität des Riester-Bausparvertrages noch wichtiger als die Guthabenverzinsung. Daher sollte dieser Punkt ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl sein.

Anfallende Gebühren

Die Abschlussgebühr liegt beim Riester-Bausparvertrag durchschnittlich bei 1% der Bausparsumme. Zusätzlich fällt in der Regel noch eine jährliche Kontoführungsgebühr von 10 bis 15 EUR an.


Mindestguthaben und Tilgungsbeitrag

Das Mindestguthaben beschreibt das erforderliche Guthaben, das mindestens angesparrt sein muss, damit das Darlehen in Anspruch genommen werden kann. Meisten liegt das Mindestguthaben zwischen 40% und 50% der Bausparsumme.


Der Tilgungsbeitrag ist die Rate, die von dem Bausparer in der Darlehensphase aufgebracht werden muss.

Der Bausparvertrag lohnt nicht immer - Alternativen prüfen

Bei einem Riester-Bausparvertrag ist Vorsicht geboten. Wer ein solches Produkt abschließt, später aber gar keine Immobilie erwirbt, hat einen ungeeigneten, schlecht verzinsten Vertrag. In diesem Fall sind andere Riester-Alternativen die bessere Wahl.


Auch wer schon einen entsprechenden Vertrag besitzt, sich später aber doch gegen eine eigene Immobilie entscheidet, sollte das angesparrte Guthaben wegen der besseren Verzinsung in eine andere Riester-Produktart wie beispielsweise einen Banksparplan übertragen.

Die Zinsentwicklung ist entscheidend

Ob sich ein Bausparvertrag wirklich gelohnt hat, hängt immer von der künftigen Zinsentwicklung ab. Steigen die Zinsen von dem Abschluss des Vertrages bis zur Inanspruchnahme des Darlehens, profitiert man von den festgeschriebenen, niedrigeren Zinsen. Sinken die Zinsen dagegen in diesem Zeitraum, ist der Vorteil geringer oder der garantierte Zins im Vertrag sogar höher als die aktuellen Marktzinsen.


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