Riester-Darlehen

Riester-Darlehen
  • Mit Riester-Darlehen ist seit 2008 auch die staatliche Förderung einer Baufinanzierung möglich
  • Die Zulagen fließen bei Riester-Darlehen direkt in die Tilgung des Kredits
  • Auf das geförderte Kapital müssen im Alter Steuern gezahlt werden

Eigenschaften des Riester-Darlehen

Durch ein Riester-Darlehen haben zulagenberechtigte Personen die Möglichkeit, für den Bau oder den Kauf einer Immobilie staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.


Hierfür gelten unter anderem die folgenden Voraussetzungen:


  • Ein Riester-Darlehen wir nur für den Bau oder den Kauf einer Immobilie nach dem 01.01.2008 gewährt
  • Nur selbstgenutzte Immobilien werden gefördert
  • Die Immobilie muss der ständige Wohnsitz des Darlehensnehmers sein
  • Das Riester-Darlehen muss bis zum Rentenbeginn bzw. bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein

Nicht förderfähig sind Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder der altersgerechte Umbau einer Immobilie. Auch bei dem Erwerb eines Zweifamilienhauses oder eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung wird nur der selbstgenutzte Anteil gefördert.

So funktioniert ein Riester-Darlehen

Bei einem Riester-Darlehen handelt es sich in der Regel um ein Annuitätendarlehen. Die staatlichen Zulagen fließen direkt in die Tilgung des Darlehens. Durch die Zulagen sinkt die notwendige eigene Tilgungsleistung. Dies kann der Darlehensnehmer wie folgt nutzen:


  • Die eigenen monatlichen Raten senken
  • Die Laufzeit des Riester-Darlehen verkürzen

Zusätzlich können die Tilgungsleistungen bis zu einer Höhe von 2.100 EUR im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Ergibt sich ein Steuervorteil über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus, wird dieser zusätzlich vom Finanzamt erstattet.

Riester-Darlehen bei zwei förderberechtigten Personen

Die Zusammenlegung von Zulagen ist nicht möglich. Sind bei einem Ehepaar beide Partner zulagenberechtigt, muss jeder einen eigenen Darlehensvertrag abschließen, um die volle Förderung zu erhalten.

Geldwerter Vorteil im Alter zu versteuern

Auch beim Riester-Darlehen fallen bei Ruhestandsbeginn Steuern an. Werden von heute an 20 Jahre die Steuervorteile von einer Person voll ausgeschöpft, fallen im Jahr 2031 bei einem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen etwa 500 bis 700 Euro zusätzliche Steuern im Jahr an.


Besteuert wird der geldwerte Nutzen, den das mietfreie Wohnen im Alter bietet. Um diesen geldwerten Nutzen zu berechnen, wird ein sogenanntes Wohnförderkonto angelegt. Auf diesem Wohnförderkonto werden Eigenbeitrag, Zulagen und Tilgungsraten erfasst und mit jährlich 2% verzinst. Auf die Summe des Wohnförderkontos muss die Steuer gezahlt werden.

Nachträglicher Verlust der Förderung möglich

Werden die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nachträglich nicht mehr erfüllt, muss die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden.


Bei Riester-Darlehen sollte daher eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, bei der die langfristigen Voraussetzungen für die staatlichen Förderung ausführlich erläutert werden.


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