Riester 2013 - Aktueller Überblick zur Riester-Rente

Riester 2012
  • Riester 2013: Ein Überblick der wesentlichen Regelungen zur Riester-Rente im Jahr 2013
  • Damit Sie sich leichter zurechtfinden und eine Entscheidung treffen können
  • Ein kostenloser Vergleich der Anbieter lohnt sich

Höhe der staatlichen Zulagen 2013

Die Riester-Zulagen in 2013 setzen sich aus Grund- und Kinderzulage zusammen und werden jährlich gezahlt.


Grundzulage: 154 EUR

Kinderzulage: 185 EUR (pro Kind - vor 2008 geboren)

Kinderzulage: 300 EUR (pro Kind - nach 2008 geboren)


Für einen Anspruch auf Kinderzulage muss im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen worden sein.


Für Personen unter 25 Jahren gibt es noch zusätzlich im Jahr des Vertragsabschlusses einen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR, zusätzlich zu den regulären Zulagen.


Weitere Informationen zu Zulagen

Mindesteigenbeitrag für Riester 2013

Um die vollen Riester-Zulagen 2013 zu erhalten, müssen mindestens 4 Prozent des Einkommens (sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen) einschließlich der Zulagen in den Vertrag eingezahlt werden. Riester ist daher für Durchschnittsverdiener mit Kindern am lohnensten.


Weitere Informationen zum Mindesteigenbeitrag

Riester 2013 - Steuerförderung

Die geleisteten Beiträge können als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ergibt sich ein Steuervorteil über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus, wird dieser zusätzlich vom Finanzamt erstattet.

Der Sonderausgabenabzug ist beschränkt auf 2.100 EUR pro Jahr (Eigenbeiträge plus Zulagen).


Weitere Informationen zur Steuerförderung

Welche Riester Produkte gibt es 2013

Heuer sind die folgenden Produktarten zugelassen:


  • Rentenversicherung
  • Fondssparplan
  • Banksparplan
  • Darlehen (Eigenheimrente)
  • Bausparvertrag (Eigenheimrente)

Anbieter von Produkten sind Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Banken und Bausparkassen.


Weitere Informationen zu Produkten

Anspruch auf Förderung

Förderberechtigt sind überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Personen und Beamte. Wer keinen direkten Anspruch auf Förderung hat, ist eventuell durch den Ehepartner förderberechtigt.


Keinen direkten Anspruch haben zum Beispiel Ärzte, Studenten, Rentner, viele Selbständige, etc.


Weitere Informationen zu anspruchsberechtigten Personen

Regeln für Auszahlungen

Grundsätzlich ist eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr (falls Frührentner bei gesundheitlichen Problemen auch früher) als lebenslange Rente vorgesehen. Es ist aber zum Rentenbeginn auch eine 30-prozentige Sonderzahlung auf einen Schlag möglich. Das Geld ist zwar voll steuerpflichtig, aber durch einen im Alter niedrigen Steuersatz, lohnt sich die Sache dennoch.

 

Weitere Informationen zur Riester-Rente

Wer vergleicht, der profitiert

Es gibt große Unterschiede zwischen den vielen Anbietern der Riester-Rente. Hier lohnt es sich einen Vergleich anzustellen. Dies können Sie einfach und direkt ohne Kosten im Formular bei uns durchführen.

 

Meine Empfehlung, für Sie als ernsthaften Interessenten, ist es auf jeden Fall die kostenlose und unverbindliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn damit können weitere wichtige Fragen direkt mit einem unabhängigen Spezialisten geklärt werden. Dazu gehören neben dem Vergleich der direkten Kosten auch die Transparenz und Bindungen des Vertrages. Weitere Fragen die zu klären sind: Ist eine Kündigung einfach möglich? Was kostet ein Wechsel? Kann man den Betrag freistellen lassen? Was wenn ich früher in Rente gehe? Welche Informationen zum aktuellen Stand bekomme ich zugesendet? Gibt es eine Online-Abfrage? uvm. Alles Fragen, die nicht mit einem Klick zu klären sind, die aber ein Berater Ihnen beantworten kann.

 

Geplante Änderungen ab Juli 2013

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurde im Februar 2013 beschlossen. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf angenommen. Der Bundesrat hat den Entwurf im März 2013 vorerst abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Wann dieser zusammentritt steht aktuell noch nicht fest, auch nicht ob das angedachte Gesetz mit 01. Juli 2013 in Kraft treten kann.

 

Dieses Gesetz sollte weitere Verbesserungen mit sich bringen und soll vorallem der Transparenz dienen.

 

Das Produktinformationsblatt (PIB): Die Anbieter der Riesterprodukte werden verpflichtet die Kunden über die wichtigsten Zahlen des Vertrags zu informieren. Unter anderem wird dies über ein Produktinformationsblatt (auch Beipackzettel genannt) geschehen. Dieses Informationsblatt soll untereinander vergleichbar sein, da es von allen Anbietern gleich gestaltet werden soll. Eine Einschätzung der Rendite-Erwartung und des Risikos der Anlage (inflationsgeschützt bis Spekulation) ist somit leichter möglich. Kurz gesagt: Ein jeder Riester-Renten Kunde soll sofort wissen wie hoch die Kosten sind, welche Risiken bestehen und was am Ende rauskommt.

 

Auch bei Wohn-Riester sollte es Änderungen geben. So soll es Kunden möglich sein Gelder für selbstgenutztes Wohneigentum zu entnehmen. Minimumbetrag ist hierbei 3.000 EUR.

 

Warten wir ab, wie es weiter geht. Wir halten Sie auf jeden Fall am Laufenden.