Riester 2014 - Aktueller Überblick zur Riester-Rente

Riester 2012
  • Riester 2014: Ein Überblick der wesentlichen Regelungen zur Riester-Rente im Jahr 2014
  • Damit Sie sich leichter zurechtfinden und eine Entscheidung treffen können
  • Ein kostenloser Vergleich der Anbieter lohnt sich

Höhe der staatlichen Zulagen 2014

Die Riester-Zulagen in 2014 setzen sich aus Grund- und Kinderzulage zusammen und werden jährlich gezahlt.


Grundzulage: 154 EUR

Kinderzulage: 185 EUR (pro Kind - vor 2008 geboren)

Kinderzulage: 300 EUR (pro Kind - ab 2008 geboren)


Für einen Anspruch auf Kinderzulage muss im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen worden sein.


Für Personen unter 25 Jahren gibt es noch zusätzlich im Jahr des Vertragsabschlusses einen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR, zusätzlich zu den regulären Zulagen.


Weitere Informationen zu Zulagen

Mindesteigenbeitrag für Riester 2014

Um die vollen Riester-Zulagen 2014 zu erhalten, müssen mindestens 4 Prozent des Einkommens (sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen) einschließlich der Zulagen in den Vertrag eingezahlt werden. Riester ist daher für Durchschnittsverdiener mit Kindern am lohnensten.


Weitere Informationen zum Mindesteigenbeitrag

Riester 2014 - Steuerförderung

Die geleisteten Beiträge können als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ergibt sich ein Steuervorteil über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus, wird dieser zusätzlich vom Finanzamt erstattet.

Der Sonderausgabenabzug ist beschränkt auf 2.100 EUR pro Jahr (Eigenbeiträge plus Zulagen).


Weitere Informationen zur Steuerförderung

Welche Riester Produkte gibt es 2014

Heuer sind die folgenden Produktarten zugelassen:


  • Rentenversicherung
  • Fondssparplan
  • Banksparplan
  • Darlehen (Eigenheimrente)
  • Bausparvertrag (Eigenheimrente)

Anbieter von Produkten sind Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Banken und Bausparkassen.


Weitere Informationen zu Produkten

Anspruch auf Förderung

Förderberechtigt sind überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Personen und Beamte. Wer keinen direkten Anspruch auf Förderung hat, ist eventuell durch den Ehepartner förderberechtigt.


Keinen direkten Anspruch haben zum Beispiel Ärzte, Studenten, Rentner, viele Selbständige, etc.


Weitere Informationen zu anspruchsberechtigten Personen

Regeln für Auszahlungen

Grundsätzlich ist eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr (bei Verträgen ab 2012 dem 62. Lebensjahr und falls Frührentner bei gesundheitlichen Problemen auch früher) als lebenslange Rente vorgesehen. Die Auszahlung wurde aber ab 1.1.2014 nun flexibler gestaltet. So ist es auch möglich alles auf einmal zu erhalten - der Sparer selbst entscheidet. Ein großer Vorteil!


Das Geld ist zwar steuerpflichtig, aber durch einen im Alter niedrigen Steuersatz, lohnt sich die Sache dennoch. Bei Gesamtentnahme sinkt der Steuersatz nochmals um 30%.

 

Weitere Informationen zur Riester-Rente

Wer vergleicht, der profitiert

Es gibt große Unterschiede zwischen den vielen Anbietern der Riester-Rente. Hier lohnt es sich einen Vergleich anzustellen. Dies können Sie einfach und direkt ohne Kosten im Formular bei uns durchführen.

 

Meine Empfehlung, für Sie als ernsthaften Interessenten, ist es auf jeden Fall die kostenlose und unverbindliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn damit können weitere wichtige Fragen direkt mit einem unabhängigen Spezialisten geklärt werden. Dazu gehören neben dem Vergleich der direkten Kosten auch die Transparenz und Bindungen des Vertrages. Weitere Fragen die zu klären sind: Ist eine Kündigung einfach möglich? Was kostet ein Wechsel? Kann man den Betrag freistellen lassen? Was wenn ich früher in Rente gehe? Welche Informationen zum aktuellen Stand bekomme ich zugesendet? Gibt es eine Online-Abfrage? uvm. Alles Fragen, die nicht mit einem Klick zu klären sind, die aber ein Berater Ihnen beantworten kann.

 

Sonstige Neuerungen 2014

Entnahme während Laufzeit wird flexibler

 

 

Seit 1.1.2014 können Riester-Sparer im Prinzip jederzeit (auch während der Ansparphase) Geld aus der Altersvorsorge verwenden, um z.B. ein Haus zu kaufen, das Heim altersgerecht umzubauen oder Sondertilgungen (Schulden zurückzahlen) zu leisten. Einzige Voraussetzung: Es müssen mindestens 3.000 EUR entnommen werden und mindestens 3.000 EUR müssen im Sparvertrag bestehen bleiben.

 

 

Schauen Sie öfters vorbei, wir halten Sie auf dem Laufenden.